AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen und Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
1.3 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2. Preise
2.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen.
2.2 Die am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
2.3 Die EURO-Preise im „Electronic Metals Online-Shop“ verstehen sich ab Werk in Deutschland, unverzollt. Bei einer Bestellung findet eine Umrechnung in CHF statt.

3. Lieferung
3.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab CH-5070 Frick.
3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten versichert.
3.3 Ein Rücktritt vom Vertrag ist zulässig, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertag eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine pünktliche Erfüllung seiner Zahlungspflicht nicht erwarten läßt.

4. Mängelrügen und Beanstandungen
4.1 Mängelrügen äußerlicher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang unserer Sendung berücksichtigt. Funktionsmängel bei Geräten müssen unverzüglich nach Inbetriebnahme der Geräte gemeldet werden.
4.2 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Sendung mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen oder Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.

5. Gewährleistung
5.1 Sofern die gelieferten Erzeugnisse mit Herstellungs und Materialfehlern behaftet sind, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt es dem Besteller ausdrücklich vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.2 Grundsätzlich nicht anerkannt werden Reklamationen, wenn ohne unser Einverständnis an den gelieferten Waren Änderungen vorgenommen wurden oder wenn ein Mangel auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung zurückzuführen ist.
5.3 Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Käufers aus Gewährleistungen verjähren 6 Monate nach Lieferung.

6. Rücknahme von Ware
6.1 Die Rückware muß in einem wiederverkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

7. Zahlungen
7.1 Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
7.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
7.3 Zahlungen gelten am Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
7.4 Bestellungen von Privatkunden nur bei Vorkasse.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt mit der Maßgabe, daß bei jedem im Verlaufe der Geschäftsverbindung eintretenden Kontoausgleiche der Eigentumsvorbehalt endgültig erlischt und daß wir nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert unsere offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. In jedem Falle bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des sie betreffenden Kaufpreises unser Eigentum.
8.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungs-übereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Sämtliche Forderungen die dem Käufer aus Lieferungen von Vorbehaltsware erwachsen, gelten in Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten, ohne daß es hierzu einer gesonderten Erklärung bedarf. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung bekanntzugeben und uns beim Einzug der Forderungen zu unterstützen.
8.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.

9. Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen bestehenden Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort bar zur Zahlung fällig.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

10. Haftung
10.1 Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers, namentlich solche für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, auch teilweise Unmöglichkeit, sowie bei Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.

11. Schlußbestimmungen
11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.2 Alle Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Schweiz. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Frick. Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl am Sitz des Käufers oder bei dem für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Gericht gegeben.

Electronic Metals GmbH
Hauptstrasse 70 / PF 67
CH-5070 Frick AG

Xhevdet Shala 05/2019

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